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Visum
I. Diplomatenvisum
Visa für Diplomaten werden nur für
diplomatische Angelegenheiten in Indonesien an Besitzer von
Diplomatenausweisen ausgestellt.
Anträge für Diplomatenvisa müssen
vollständig ausgefüllt an eine Indonesische Botschaft
oder ein Konsulat eingereicht werden. Dazu werden benötigt:
1. ein Identitätsnachweis des Reisepassbesitzers
2. ein 3,5x4,5 cm großes Farbfoto des Reisepassbesitzers
3. der Original-Diplomaten-Reisepass mit einer Gültigkeit
von mindestens sechs Monaten ab Einreise.
4. eine Verbalnote, die den diplomatischen Auftrag des Antragstellers
bestätigt.
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der Antragsformulare für Diplomatenvisa
II. Dienstvisum
Dienstvisa werden an ausländische Staatsbürger
mit Dienstpässen für nicht-diplomatischen Angelegenheiten
ausgestellt.
Anträge für Dienstvisa müssen
vollständig ausgefüllt an eine indonesische Botschaft
oder ein Konsulat eingereicht werden. Dazu werden benötigt:
1. ein Identitätsnachweis des Reisepassbesitzers
2. ein 3,5x4,5 cm großes Farbfoto des Reisepassbesitzers
3. der Original-Reisepass mit einer Gültigkeit von mindestens
sechs Monaten ab Einreise.
4. eine Verbalnote, die den Auftrag des Antragstellers als
nicht-diplomatisch ausweist.
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der Antragsformulare für Dienstvisa
III. Transit-Visum
Es sind zwei Arten von Transitvisa erhältlich:
Transitvisum
Ein Transitvisum kann an ausländische Staatsbürger
im Besitz eines mindestens sechs Monate gültigen Reisepasses
oder anderer legaler Reisedokumente ausgestellt werden, die:
- sich auf indonesischem Territorium nur zum Transit mit
geplanter Weiterfahrt in ein anderes Land aufhalten.
- als Kapitäne, Piloten oder Angestellte auf einem
Schiff oder Flugzeug arbeiten, welches sich in Indonesien
aufhält.
Die Gültigkeit des Transitvisums beträgt
90 (neunzig) Tage ab Ausstellung, mit einer maximalen Aufenthaltsdauer
von 14 (vierzehn) Tagen nach Ankunft.
Die Anträge für Transitvisa müssen
vollständig ausgefüllt mit einem Sponsorenbrief
und den kompletten Unterlagen an den Visabeauftragten eingereicht
werden.
Zu den benötigten Unterlagen gehören:
- ein 3,5x4,5 cm großes farbiges Passfoto
des Reisepassbesitzers
- der Original- Reisepass mit einer Gültigkeit
von mindestens 6 (sechs) Monaten
- Personen die mit einem Zwischenstopp in Indonesien
in ein anderes Land weiterreisen oder in ihr Herkunftsland
zurückkehren, müssen ein entsprechendes Ticket
vorweisen können.
Transitvisum bei Ankunft
Transitvisa bei Ankunft gelten für kurzfristigen
Aufenthalt auf indonesischem Territorium aufgrund von Notfällen
oder Pannen des Transportfahrzeugs oder anderen legitimen
Ursachen, welche laut Prüfung der zuständigen Behörde
eine Verzögerung der Weiterreise verursachen.
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der Antragsformulare für Transitvisa
IV. Besuchervisum
Touristenvisum (auf anfrage)
- Staatsbürger jener Länder, für die ein
Visafreier Aufenthalt nicht möglich ist, müssen
ein Visum beantragen.
- Die maximale Aufenthaltsdauer beträgt 4 (vier) Wochen
und kann verlängert werden.
Für einen Visumantrag werden folgende Dokumente
benötigt:
- Ein komplett ausgefüllter Visumantrag
- Zwei farbigen Passfotos 3,5x4,5cm
- Original-Reisepass/-Reisedokument mit einer
Gültigkeit von mindestens 6 (sechs) Monaten
- Kopie des Flugtickets oder Plan der Reiseroute,
ausgestellt vom Reisebüro
- Kopie des Reisepasses (nur die Seite mit Ihrem
Namen, Gebutsdatum usw.)
- Visagebühren
- Falls die Dokumente per
Post zurückgeschickt werden sollen, muss ein ausreichend
frankierter Rückumschlag beigelegt werden.
Geschäftsvisum
- Dieses Visum wird an Antragsteller ausgestellt,
die zu geschäftlichen Zwecken nach Indonesien reisen
(einschließlich Teilnahme an Konferenzen und Seminaren).
Erwerbstätigkeit oder Annahme von Gehältern ist
nicht erlaubt.
- Die maximale Aufenthaltsdauer beträgt
60 Tage.
Folgende Dokumente werden bei dem Antrag für
ein Geschäftsvisum benötigt:
Der ausgefüllte Visumantrag mit zwei farbigen
Passfotos und einem ab Einreise noch mindestens 6 Monate gültigen
Reisepass sollte zusammen mit folgenden Dokumenten eingereicht
werden:
a. für geschäftliche Zwecke
:
- jeweils zwei Empfehlungsschreiben der Firma des Antragsstellers
in Deutschland und des Sponsors in Indonesien mit Angaben
zum Aufenthalt
- Bürgerschaftserklärung der Bank, dass die Finanzierung
des Aufenthaltes in Indonesien und die Rückreise gesichert
sind .
b. zum Besuch von Konferenzen oder
Seminaren :
- Brief des Veranstalters mit Informationen über Art,
Länge und Programm der Konferenz / des Seminars.
- Bürgerschaftserklärung der Bank, dass die Finanzierung
des Aufenthaltes in Indonesien und die Rückreise gesichert
sind .
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der Antragsformulare für Besuchervisa
Sozial-Kultur-Visum
Dieses Visum wird an Antragsteller ausgestellt,
die für soziale/kulturelle Zwecke nach Indonesien reisen,
(z.B. Besuch von Verwandten und Freunden, die in Indonesien
leben; Besuch sozialer Organisationen mit demselben Betätigungsfeld;
Austauschbesuche zwischen Bildungsinstituten; Durchführung
von Forschungsprojekten oder Praktikum in Indonesien).
- Die maximale Aufenthaltsdauer beträgt 60 Tage.
- Medienberichterstattung und Dreharbeiten fallen unter
die Kategorie Journalistische Aufenthalte. Vor der Beantragung
eines Journalistenvisums müssen Sondergenehmigungen
für Dreharbeiten und Medienberichterstattung bei der
zuständigen indonesischen Behörde beantragt werden.
Antragsformulare stellt die Indonesische Botschaft zur Verfügung.
- Personen die zum Zweck des Studiums, Forschung oder Praktikum
ein Visum beantragen, dürfen keiner Erwerbstätigkeit
nachgehen und sich nur zu den angegebenen Zwecken in Indonesien
aufhalten.
Folgende Dokumente sollten mit dem Antrag auf
ein Sozialvisum eingereicht
werden:
a. zum Besuch von Angehörigen
/ soziale Besuche:
- Eine Einladung der Familienangehörigen / Freunde
/ sozialen Organisationen des Antragsstellers in Indonesien.
- Bürgerschaftserklärung der Bank, dass die Finanzierung
des Aufenthaltes in Indonesien und die Rückreise gesichert
sind .
- Meldebescheinigung des Antragsstellers von seinem ständigen
Wohnort und z.B. ein Schreiben des Arbeitgebers/ einer Universität,
welches die Absicht des Antragstellers bescheinigt, wieder
in seinen Wohnort zurückzukehren.
b. für Austauschprogramme zwischen
Bildungsinstituten :
- Bescheinigung über die Anmeldung bei
der Universität/Schule/Institution in Indonesien, welche
die Länge und Art des Kurses/Praktikums/Forschungsprojekts
beschreibt.
- Bescheinigung, dass alle benötigten Kosten
im Voraus bezahlt wurden.
Falls der Antragsteller sich in einem Stipendienprogramm
befindet, wird eine Bescheinigung vom Stipendiumgeber benötigt.
- Bürgerschaftserklärung der Bank,
dass die Finanzierung des Aufenthaltes in Indonesien und
die Rückreise gesichert sind .
- Meldebescheinigung des Antragsstellers von
seinem ständigen Wohnort und z.B. ein Schreiben eines
Arbeitgebers/einer Universität, welches die Absicht
des Antragstellers bescheinigt, wieder in seinen Wohnort
zurückzukehren.
c. für Drehgenehmigungen :
- Empfehlungsschreiben eines Deutschen Fernsehsenders für
den Filmemacher
- Anträge auf Drehgenehmigung müssen an den Minister
für Auswärtige Angelegenheiten durch die Presseabteilung
der indonesischen Botschaft eingereicht werden. Es wird
dringend empfohlen, die Anträge mindestens 30 Tage
vor der Abreise nach Indonesien einzureichen.
- Fotokopien der Reisepässe sowie eine Liste aller
Mitarbeiter und Lebensläufe.
- Übersicht über den Zeitplan, Drehorte und eine
Liste des Equipments und dessen Menge.
- Falls ein Mitarbeiter oder Drehzubehör hinzukommt,
müssen neue Anträge gestellt werden.
- Dreharbeiten in Naturschutzgebieten erfordern spezielle
Genehmigungen (SIMAKSI) des General Direktors für Naturschutz,
Minister für Umwelt.
- Unterschrift der Erklärung
- Nach Erteilung der Genehmigung kann das Visum beantragt
werden.
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des Antragsformulars für Dreharbeiten
BEKANNTMACHUNG :
Das Forstministerium der Republik Indonesien hat ein Verbot
erlassen für das Filmen von Orang Utans in Kalimantan,
mit der Begründung, dass dort bereits zu viele Filmaufnahmen
gemacht wurden.
Deshalb sollen Filmaufnahmen über Orang
Utans in anderen Nationalparks gemacht werden.
d. für Medienberichte oder andere journalistische
Zwecke :
- Antrag Journalistenvisum an den Minister für
Auswärtige Angelegenheiten durch die Presseabteilung
der Indonesischen Botschaft. Es wird dringend empfohlen,
den Antrag 30 Tage vor Abreise zu stellen.
- Fotokopien des Reisepasses.
- Nach Erteilung der Genehmigung kann das Visum
beantragt werden.
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des Antragsformulars für Journalisten
Befristetes Aufenthaltserlaubnis
Eine Befristete Aufenthaltserlaubnis wird an
ausländische Staatsbürger zu folgenden Zwecken ausgestellt:
1.Investitionen
2.Erwerbstätigkeit im Regierungssektor oder im privaten
Sektor
3.Bildung, Praktikum oder Forschung
4.Religiöse Aufträge
5.Begleitung eines Ehepartners oder Angehörigen, der
im Besitz einer befristeten Aufenthalterlaubnis ist oder für
Ehepartner oder Kinder unter 18 Jahren von indonesischen Staatsangehörigen.
Für eine Befristete Aufenthaltserlaubnis
gelten dieselben Anforderungen wie für allgemeine Visaanträge,
mit folgenden Zusatzanforderungen:
Antragsteller, welche indonesischen Ehepartnern/Eltern
nachreisen/sie besuchen oder welche nicht-indonesische Ehepartner/Angehörige
im Besitz einer befristeten Aufenhaltserlaubnis besuchen,
müssen eine Heiratsurkunde/Geburtsurkunde hinzufügen.
Antragsteller, die Aktivitäten in den Bereichen
Religion, Forschung, soziale Arbeit oder Bildung tätigen
wollen, müssen ein Original-Empfehlungsschreiben der
verantwortlichen Institution oder Behörde sowie Fotokopien
einreichen.
Antragsteller, welche im Rahmen der Außeninvestition/Nationalen
Investition (PMA/PMDN) oder als Experten in einem technischen
Bereich arbeiten wollen, müssen ein Schreiben des Technical
Department und des Department of Man Power/Investment Coordinating
Board (BKPM) zusammen mit dem Bescheid zur Beschäftigung
Ausländischer Arbeitskräfte (RPTK) einreichen.
IV. Visagebühren
1. Transitvisum : € 20,-
2. Besuchervisum (Touristen-/Sozial- und Kultur-/Geschäftesvisum)
: € 45,-
3. Befristete Aufenthaltserlaubnis : € 50,-(max.
6 Monaten)
€
100,-(max. 1 Jahr)
€
175,-(max. 2 Jahre)
4. Mehrfacheinreise-Visa (Besuchs-/Geschäftsvisum)
: € 100,-
Für Visa-Angelegenheiten akzeptieren wir
Barzahlung und Überweisung.
Die Kontoverbindung lautet wie folgt :
Kontoinhaber : Indonesische Botschaft
Kontonr. : 2660108
BLZ : 100 400 00 (Commerzbank Berlin)
Bitte beachten: Staatsangehörige
die keinen Aufenthaltstitel und Wohnsitz in Deutschland haben,
müssen das Visum bei einer Indonesischen Botschaft oder
einem Konsulat in ihrem Heimatland beantragen.
Adresse
und Öffnungszeiten
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