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Visum

I. Diplomatenvisum

Visa für Diplomaten werden nur für diplomatische Angelegenheiten in Indonesien an Besitzer von Diplomatenausweisen ausgestellt.

Anträge für Diplomatenvisa müssen vollständig ausgefüllt an eine Indonesische Botschaft oder ein Konsulat eingereicht werden. Dazu werden benötigt:

1. ein Identitätsnachweis des Reisepassbesitzers
2. ein 3,5x4,5 cm großes Farbfoto des Reisepassbesitzers
3. der Original-Diplomaten-Reisepass mit einer Gültigkeit von mindestens sechs Monaten ab Einreise.
4. eine Verbalnote, die den diplomatischen Auftrag des Antragstellers bestätigt.

Download der Antragsformulare für Diplomatenvisa

II. Dienstvisum

Dienstvisa werden an ausländische Staatsbürger mit Dienstpässen für nicht-diplomatischen Angelegenheiten ausgestellt.

Anträge für Dienstvisa müssen vollständig ausgefüllt an eine indonesische Botschaft oder ein Konsulat eingereicht werden. Dazu werden benötigt:

1. ein Identitätsnachweis des Reisepassbesitzers
2. ein 3,5x4,5 cm großes Farbfoto des Reisepassbesitzers
3. der Original-Reisepass mit einer Gültigkeit von mindestens sechs Monaten ab Einreise.
4. eine Verbalnote, die den Auftrag des Antragstellers als nicht-diplomatisch ausweist.

Download der Antragsformulare für Dienstvisa

III. Transit-Visum

Es sind zwei Arten von Transitvisa erhältlich:

Transitvisum

Ein Transitvisum kann an ausländische Staatsbürger im Besitz eines mindestens sechs Monate gültigen Reisepasses oder anderer legaler Reisedokumente ausgestellt werden, die:

  1. sich auf indonesischem Territorium nur zum Transit mit geplanter Weiterfahrt in ein anderes Land aufhalten.
  2. als Kapitäne, Piloten oder Angestellte auf einem Schiff oder Flugzeug arbeiten, welches sich in Indonesien aufhält.

Die Gültigkeit des Transitvisums beträgt 90 (neunzig) Tage ab Ausstellung, mit einer maximalen Aufenthaltsdauer von 14 (vierzehn) Tagen nach Ankunft.

Die Anträge für Transitvisa müssen vollständig ausgefüllt mit einem Sponsorenbrief und den kompletten Unterlagen an den Visabeauftragten eingereicht werden.
Zu den benötigten Unterlagen gehören:

  • ein 3,5x4,5 cm großes farbiges Passfoto des Reisepassbesitzers
  • der Original- Reisepass mit einer Gültigkeit von mindestens 6 (sechs) Monaten
  • Personen die mit einem Zwischenstopp in Indonesien in ein anderes Land weiterreisen oder in ihr Herkunftsland zurückkehren, müssen ein entsprechendes Ticket vorweisen können.

Transitvisum bei Ankunft

Transitvisa bei Ankunft gelten für kurzfristigen Aufenthalt auf indonesischem Territorium aufgrund von Notfällen oder Pannen des Transportfahrzeugs oder anderen legitimen Ursachen, welche laut Prüfung der zuständigen Behörde eine Verzögerung der Weiterreise verursachen.

IV. Besuchervisum

Touristenvisum (auf anfrage)

  1. Staatsbürger jener Länder, für die ein Visafreier Aufenthalt nicht möglich ist, müssen ein Visum beantragen.
  2. Die maximale Aufenthaltsdauer beträgt 4 (vier) Wochen und kann verlängert werden.

Für einen Visumantrag werden folgende Dokumente benötigt:

  • Ein komplett ausgefüllter Visumantrag
  • Zwei farbigen Passfotos 3,5x4,5cm
  • Original-Reisepass/-Reisedokument mit einer Gültigkeit von mindestens 6 (sechs) Monaten
  • Kopie des Flugtickets oder Plan der Reiseroute, ausgestellt vom Reisebüro
  • Kopie des Reisepasses (nur die Seite mit Ihrem Namen, Gebutsdatum usw.)
  • Visagebühren
  • Falls die Dokumente per Post zurückgeschickt werden sollen, muss ein ausreichend frankierter Rückumschlag beigelegt werden.

Geschäftsvisum

  1. Dieses Visum wird an Antragsteller ausgestellt, die zu geschäftlichen Zwecken nach Indonesien reisen (einschließlich Teilnahme an Konferenzen und Seminaren). Erwerbstätigkeit oder Annahme von Gehältern ist nicht erlaubt.
  2. Die maximale Aufenthaltsdauer beträgt 60 Tage.

Folgende Dokumente werden bei dem Antrag für ein Geschäftsvisum benötigt:

Der ausgefüllte Visumantrag mit zwei farbigen Passfotos und einem ab Einreise noch mindestens 6 Monate gültigen Reisepass sollte zusammen mit folgenden Dokumenten eingereicht werden:

a. für geschäftliche Zwecke :

  1. jeweils zwei Empfehlungsschreiben der Firma des Antragsstellers in Deutschland und des Sponsors in Indonesien mit Angaben zum Aufenthalt
  2. Bürgerschaftserklärung der Bank, dass die Finanzierung des Aufenthaltes in Indonesien und die Rückreise gesichert sind .

b. zum Besuch von Konferenzen oder Seminaren :

  1. Brief des Veranstalters mit Informationen über Art, Länge und Programm der Konferenz / des Seminars.
  2. Bürgerschaftserklärung der Bank, dass die Finanzierung des Aufenthaltes in Indonesien und die Rückreise gesichert sind .

Download der Antragsformulare für Besuchervisa


Sozial-Kultur-Visum

Dieses Visum wird an Antragsteller ausgestellt, die für soziale/kulturelle Zwecke nach Indonesien reisen, (z.B. Besuch von Verwandten und Freunden, die in Indonesien leben; Besuch sozialer Organisationen mit demselben Betätigungsfeld; Austauschbesuche zwischen Bildungsinstituten; Durchführung von Forschungsprojekten oder Praktikum in Indonesien).

  1. Die maximale Aufenthaltsdauer beträgt 60 Tage.
  2. Medienberichterstattung und Dreharbeiten fallen unter die Kategorie Journalistische Aufenthalte. Vor der Beantragung eines Journalistenvisums müssen Sondergenehmigungen für Dreharbeiten und Medienberichterstattung bei der zuständigen indonesischen Behörde beantragt werden. Antragsformulare stellt die Indonesische Botschaft zur Verfügung.
  3. Personen die zum Zweck des Studiums, Forschung oder Praktikum ein Visum beantragen, dürfen keiner Erwerbstätigkeit nachgehen und sich nur zu den angegebenen Zwecken in Indonesien aufhalten.

Folgende Dokumente sollten mit dem Antrag auf ein Sozialvisum eingereicht
werden:

a. zum Besuch von Angehörigen / soziale Besuche:

  1. Eine Einladung der Familienangehörigen / Freunde / sozialen Organisationen des Antragsstellers in Indonesien.
  2. Bürgerschaftserklärung der Bank, dass die Finanzierung des Aufenthaltes in Indonesien und die Rückreise gesichert sind .
  3. Meldebescheinigung des Antragsstellers von seinem ständigen Wohnort und z.B. ein Schreiben des Arbeitgebers/ einer Universität, welches die Absicht des Antragstellers bescheinigt, wieder in seinen Wohnort zurückzukehren.

b. für Austauschprogramme zwischen Bildungsinstituten :

  1. Bescheinigung über die Anmeldung bei der Universität/Schule/Institution in Indonesien, welche die Länge und Art des Kurses/Praktikums/Forschungsprojekts beschreibt.
  2. Bescheinigung, dass alle benötigten Kosten im Voraus bezahlt wurden.
    Falls der Antragsteller sich in einem Stipendienprogramm befindet, wird eine Bescheinigung vom Stipendiumgeber benötigt.
  3. Bürgerschaftserklärung der Bank, dass die Finanzierung des Aufenthaltes in Indonesien und die Rückreise gesichert sind .
  4. Meldebescheinigung des Antragsstellers von seinem ständigen Wohnort und z.B. ein Schreiben eines Arbeitgebers/einer Universität, welches die Absicht des Antragstellers bescheinigt, wieder in seinen Wohnort zurückzukehren.

c. für Drehgenehmigungen :

  1. Empfehlungsschreiben eines Deutschen Fernsehsenders für den Filmemacher
  2. Anträge auf Drehgenehmigung müssen an den Minister für Auswärtige Angelegenheiten durch die Presseabteilung der indonesischen Botschaft eingereicht werden. Es wird dringend empfohlen, die Anträge mindestens 30 Tage vor der Abreise nach Indonesien einzureichen.
  3. Fotokopien der Reisepässe sowie eine Liste aller Mitarbeiter und Lebensläufe.
  4. Übersicht über den Zeitplan, Drehorte und eine Liste des Equipments und dessen Menge.
  5. Falls ein Mitarbeiter oder Drehzubehör hinzukommt, müssen neue Anträge gestellt werden.
  6. Dreharbeiten in Naturschutzgebieten erfordern spezielle Genehmigungen (SIMAKSI) des General Direktors für Naturschutz, Minister für Umwelt.
  7. Unterschrift der Erklärung
  8. Nach Erteilung der Genehmigung kann das Visum beantragt werden.

BEKANNTMACHUNG :

Das Forstministerium der Republik Indonesien hat ein Verbot erlassen für das Filmen von Orang Utans in Kalimantan, mit der Begründung, dass dort bereits zu viele Filmaufnahmen gemacht wurden.

Deshalb sollen Filmaufnahmen über Orang Utans in anderen Nationalparks gemacht werden.


d. für Medienberichte oder andere journalistische Zwecke :

  1. Antrag Journalistenvisum an den Minister für Auswärtige Angelegenheiten durch die Presseabteilung der Indonesischen Botschaft. Es wird dringend empfohlen, den Antrag 30 Tage vor Abreise zu stellen.
  2. Fotokopien des Reisepasses.
  3. Nach Erteilung der Genehmigung kann das Visum beantragt werden.


Befristetes Aufenthaltserlaubnis

Eine Befristete Aufenthaltserlaubnis wird an ausländische Staatsbürger zu folgenden Zwecken ausgestellt:

1.Investitionen
2.Erwerbstätigkeit im Regierungssektor oder im privaten Sektor
3.Bildung, Praktikum oder Forschung
4.Religiöse Aufträge
5.Begleitung eines Ehepartners oder Angehörigen, der im Besitz einer befristeten Aufenthalterlaubnis ist oder für Ehepartner oder Kinder unter 18 Jahren von indonesischen Staatsangehörigen.

Für eine Befristete Aufenthaltserlaubnis gelten dieselben Anforderungen wie für allgemeine Visaanträge, mit folgenden Zusatzanforderungen:

Antragsteller, welche indonesischen Ehepartnern/Eltern nachreisen/sie besuchen oder welche nicht-indonesische Ehepartner/Angehörige im Besitz einer befristeten Aufenhaltserlaubnis besuchen, müssen eine Heiratsurkunde/Geburtsurkunde hinzufügen.

Antragsteller, die Aktivitäten in den Bereichen Religion, Forschung, soziale Arbeit oder Bildung tätigen wollen, müssen ein Original-Empfehlungsschreiben der verantwortlichen Institution oder Behörde sowie Fotokopien einreichen.

Antragsteller, welche im Rahmen der Außeninvestition/Nationalen Investition (PMA/PMDN) oder als Experten in einem technischen Bereich arbeiten wollen, müssen ein Schreiben des Technical Department und des Department of Man Power/Investment Coordinating Board (BKPM) zusammen mit dem Bescheid zur Beschäftigung Ausländischer Arbeitskräfte (RPTK) einreichen.

IV. Visagebühren

1. Transitvisum : € 20,-
2. Besuchervisum (Touristen-/Sozial- und Kultur-/Geschäftesvisum) : € 45,-
3. Befristete Aufenthaltserlaubnis : €   50,-(max. 6 Monaten)
                                                   € 100,-(max. 1 Jahr)
                                                   € 175,-(max. 2 Jahre)

4. Mehrfacheinreise-Visa (Besuchs-/Geschäftsvisum) : € 100,-

Für Visa-Angelegenheiten akzeptieren wir Barzahlung und Überweisung.
Die Kontoverbindung lautet wie folgt :
Kontoinhaber : Indonesische Botschaft
Kontonr. : 2660108
BLZ : 100 400 00 (Commerzbank Berlin)

Bitte beachten: Staatsangehörige die keinen Aufenthaltstitel und Wohnsitz in Deutschland haben, müssen das Visum bei einer Indonesischen Botschaft oder einem Konsulat in ihrem Heimatland beantragen.

Adresse und Öffnungszeiten

 

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