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Visa-Informationen

Visum der Republik Indonesien

Ein Visum der Republik Indonesien wird in Form eines offiziellen Stempels oder Aufklebers im Reisepass oder in anderen Reisedokumenten ausgestellt.
Die Art des Visums hängt vom Visumsantrag ab.

Ein Diplomatenvisum oder Dienstvisum kann nur an Besitzer eines Diplomaten- oder Dienstpasses ausgestellt werden. Anträge für Diplomaten- oder Dienstvisa müssen mit einem offiziellen Schreiben eingereicht werden.

Außer den Anträgen für Diplomaten- oder Dienstvisa, können die Visumanträge von dem Visumbeauftragten direkt bearbeitet werden.

Die Visumanträge müssen bei einer Botschaft oder einem Konsulat der Republik Indonesien oder anderen offiziellen Stellen der Regierung der Republik Indonesien eingereicht werden.

Das Visum muss innerhalb von 90 Tagen ab Ausstellungsdatum genutzt werden. Bürger ausländischer Staaten die das Visum innerhalb der 90 Tage nicht nutzen können, müssen einen Neuantrag für ein Visum stellen.

Zuständige Behörden und Verantwortliche:

Der Immigrationsattaché der Botschaft oder eines Konsulats der Republik Indonesien oder andere hierfür designierte Beamten (im Folgenden als Visabeauftragte bezeichnet) sind befugt, in Übereinstimmung mit der Entscheidung des Außenministers, Anträge für Diplomaten- oder Dienstvisa zu bewilligen oder abzulehnen.

Der Visabeauftragte ist befugt, in Übereinstimmung mit der Entscheidung des Generaldirektorats für Immigrationsangelegenheiten Anträge auf Transitvisa, Besuchervisa, und Befristete Aufenthaltserlaubnisse zu bewilligen oder abzulehnen.

Der Generaldirektor für Immigration kann die vollen Befugnisse für die Ausstellung oder Ablehnung von Transitvisa und Besuchervisa an den Visabeauftragten übergeben.

Der Visabeauftragte hat die volle Befugnis, Visa an ausländische Bürger auszuhändigen, die im Besitz eines Reisepasses oder anderer Reisedokumente sind.

Mit Zustimmung des Generaldirektors für Immigrationsangelegenheiten darf der Visabeauftragte Visa an Personen ausgeben, die nicht in Besitz eines Reisepasses oder eines anderen Reisedokuments sind (Staatenlose).

Zutritt nach Indonesien unterliegt der Autorität des Immigrationsbeamten am Einreisehafen.
In zwingenden Fällen kann ein Transitvisum oder Besuchervisum auch an einem Einreise-Checkpoint ausgestellt werden.

Allgemeine Visabestimmungen:

Visumanträge sollten ausgefüllt an den Visabeauftragten eingereicht werden.

Dem Visumantrag sollten folgende Unterlagen beigefügt werden:

  1. Gültiger Reisepass;
  2. Original Rückreiseticket oder Plan der Reiseroute.
  3. 2 Passfotos, Maße 3,5 x 4,5cm;
  4. Bürgerschaftserklärung von der Bank, dass die Finanzierung des Aufenthaltes in Indonesien und die Rückreise aus Indonesien gesichert sind.
  5. Bezahlung der Visagebühren.

Weitere Bestimmungen:

Im Dezember 2003 veröffentlichte die indonesische Regierung neue Visabestimmungen.

  Beschluss des Präsidenten aus dem Jahre 2003 bezüglich Visafreier Kurzaufenthalte
   
  a.

Gültig für folgende Staatsangehörigkeit :

1. Brunei Darussalam  7. Peru
2. Chile  8. Philippinen
3. Hongkong  9. Singapur
4. Macau 10. Thailand
5. Malaysia 11. Vietnam
6. Morokko    

 

  b. Die Maximale Aufenthaltsdauer beträgt 30 Tage.
     
  c. Das Visum kann weder verlängert noch in ein anderes Visum umgewandelt werden.
     
  d. Das Visum ist gültig für touristliche und geschäftliche Zwecke sowie für Regierungsangelegenheiten.
     
  e. Im Falle einer Naturkatastrophe, eines Unfalls oder von Krankheit, kann der visafreie Aufenthalt auf Bewilligung des Generaldirektorats für Immigrationsangelegenheiten verlängert werden.

neue Bestimmungen

  Beschluss des Ministers für Justiz und Menschenrechte der Republik Indonesien Nr. M.HH-01.GR.01.06 , Jahr 2010 bezüglich des Visums bei Ankunft [Visa-On Arrival (VOA)]
   
  a.

Gültig für Staatsbürger folgender Länder :

 1. Algerien 33. Malta
 2. Argentinien 34. Mexiko
 3. Australien 35. Monaco
 4. Ägypten 36. Neuseeland
 5. Bahrain 37. Niederlanden
 6. Belgien 38. Norwegen
 7. Brasilien 39. Oman
 8. Bulgarien 40. Österreich
 9. Deutschland 41. Panama
10. Dänemark 42. Portugal
11. Estland 43. Polen
12. Finnland 44. Rumänien
13. Fidschi 45. Russland
14. Frankreich 46. Saudi Arabien
15. Griechenland 47. Schweiz
16. Indien 48. Schweden
17. Iran 49. Slowakei
18. Irland 50. Slowenien
19. Island 51. Spanien
20. Italien 52. Suriname
21. Japan 53. Südafrika
22. Kanada 54. Südkorea
23. Kambodscha 55. Tschechische Republik
24. Katar 56. Taiwan
25. Kuwait 57. Timor Leste (neu)
26. Laos 58. Tunisien
27. Lettland 59. Ungarn
28. Libyen 60. Vereinigte Arabische Emirate
29. Litauen 61. Vereinigtes Königreich/Großbritannien
30. Luxemburg 62. Vereinigte Staaten von Amerika
31. Liechtenstein 63. Volksrepublik China
32. Malediven 64. Zypern

 

  b. Das VOA erlaubt eine Aufenthaltsdauer von 30 (dreißig) Tagen. Eine einmalige Verlängerung des Visums über 30 Tage hinaus für weitere 30 Tage ist möglich. Nach vorläufigen Informationen kann diese bei jeder Zweigstelle der indonesischen Einwanderungsbehörde eingeholt werden.
     
  c. Das VOA kann nicht in eine andere Aufenthaltserlaubnis umgewandelt werden.
     
  d. Das VOA ist nur für Touristen sowie Besuche zu sozialen und geschäftlichen Zwecken sowie für Regierungsangelegenheiten gültig. Erwerbstätigkeit ist nicht gestattet.
     
  e.

Ein- und Austritt können nur über folgende Häfen erfolgen :

Flughäfen

1
 Soekarno Hatta - Jakarta
2
 Halim Perdana Kusumah - Jakarta
3
 Sam Ratulangi - Manado, Nordsulawesi
4
 Adi Sumarmo - Surakarta, Zentraljava
5
 Adi Sucipto - Yogyakarta
6
 Juanda - Surabaya, Ostjava
7
 Polonia - Medan, Nordsumatra
8
 Sultan Syarif Kasim II - Pekanbaru, Riau
9
 Ngurah Rai - Denpasar, Bali
10
 Selaparang - Mataram, West-Nusa-Tenggara
11
 Sepinggan - Balikpapan, Ostkalimantan
12
 El Tari - Kupang, Ost-Nusa-Tenggara
13
 Hasanuddin - Makassar, Südsulawesi
14

 Sultan Iskandar Muda - Aceh, Nanggroe Aceh Darussalam

15
 Hang Nadim - Batam
16
 Minangkabau - Padang, Westsumatra
17
 Sultan Mahmud Badaruddin II - Palembang, Südsumatra
18
 Husein Sastranegara - Bandung, Westjava
19
 Ahmad Yani - Semarang, Zentraljava
20
 Supadio - Pontianak, Westkalimantan

Seehafen

1
 Sekupang, Citra Tritunas (Harbour Bay), Nongsa, Marina Teluk Senimba und  Batam Center in Batam - Insel Riau (Kepulauan Riau)
2
 Bandar Bintan Telani Lagoi und Bandar Sri Udana Lobam in Tanjung Uban - Insel  Riau (Kepulauan Riau)
3
 Sri Bintan Pura in Tanjung Pinang - Insel Riau (Kepulauan Riau)
4
 Tanjung Balai Karimun - Insel Riau
5
 Belawan in Nordsumatra
6
 Sibolga in Nordsumatra
7
 Yos Sudarso in Dumai - Riau
8
 Teluk Bayur in Padang - Westsumatra
9
 Tanjung Priok in Jakarta
10
 Padang Bai in Karangasem - Bali
11
 Benoa in Badung - Bali
12
 Jayapura – Papua
13
 Bitung in Bitung - Nordsulawesi
14
 Tanjung Mas – Semarang
15
 Tenau in Kupang - Ost-Nusa-Tenggara
16
 Pare-pare in Pare-pare - Südsulawesi
17
 Soekarno Hatta in Makasar - Südsulawesi
18
 Maumere in Maumere - Ost-Nusa-Tenggara

der weitere Ort

Entikong - Westkalimantan

  f. Gebühr für das Visum bei Ankunft (VOA) :
Für einen Aufenthalt von 30 (dreißig) Tagen = US $ 25
     

Bitte beachten : Bürger, die keinen Aufenthaltstitel und Wohnsitz in Deutschland haben, müssen das Visum in einer indonesischen Botschaft oder beim Konsulat in ihrem Heimatland beantragen.

 

© 2001-2010 Botschaft der Republik Indonesien in Berlin - Deutschland